Pflegeberatung für Familien

Eulenblick Pflegeberatung – Beratung mit Herz und Verstand

Seit vielen Jahren begleiten wir Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie ihre Angehörigen – mit umfassender Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachlichem Know-how.

Gemeinsam mit qualifiziertem Personal bieten wir Ihnen individuelle Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, stundenweise Verhinderungspflege (§ 39) und aktivierende Betreuungsleistungen (§ 45b).
Und all diese Betreuung bieten wir vor Ort!

Unser Ziel: Lösungen, die wirklich zu Ihrem Alltag passen – ganz gleich, ob für Kinder, Erwachsene oder Senioren.

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Pflegeberatung Zuhause

Eulenblick – Ihr verlässlicher Partner in der Pflege

Ob bei Fragen zur Pflege, Unsicherheiten im Alltag oder dem Wunsch nach Entlastung – wir sind für Sie da. Mit Fachwissen, Erfahrung und Herz begleiten wir Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch herausfordernde Zeiten. Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Sie kompetent und persönlich bei allen Fragen rund um den Pflegealltag.

Ihre Vorteile mit Eulenblick Pflegeberatung

Persönliche Pflegeberatung & Entlastungs­angebote – kompetent, kostenfrei und nah an Ihrer Familie.

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Fachliche Expertise

Über 25 Jahre Erfahrung als Kinder­krankenschwester und zertifizierte Pflege­beraterin. Bei uns sind sie in guten Händen!

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Kostenfreie Abrechnung

Unsere Dienstleistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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Flexible Entlastung

Stundenweise Verhinderungs­pflege und aktivierende Betreuung – genau dann, wenn Sie Unterstützung brauchen.

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Betreuung vor Ort

Hausbesuche in ganz Franken & Nieder­bayern – individuell auf Ihre Pflege­familie zugeschnitten.

Pflegegrad-Antrag

Vom Antrag bis zur Begutachtung - gemeinsam

Betreuungs­leistungen §45b

Aktivierende Alltagshilfe – Für jung und alt.

Verhinderungspflege §39

Stundenweise Entlastung: Wir springen ein.

Pflegeberatung §37.3

Pflichtbesuch zu Hause – direkt mit der Pflegekasse abrechenbar.

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Pflegeleistungen beantragen

Weil Pflege alle betrifft – und jede Familie zählt

Eulenblick bietet unabhängige Pflegeberatung für Familien mit Pflegegeldbezug – verständlich, empathisch und bei Ihnen zu Hause. Denn: Pflege ist oft herausfordernd – emotional, organisatorisch und körperlich. Unser Angebot richtet sich an alle, die in dieser Situation Unterstützung brauchen:

Jetzt ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Pflegeleistungen beantragen

Wichtige Änderungen ab dem 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 treten bedeutende Änderungen in der Verhinderungspflege in Kraft, die insbesondere pflegende Angehörige entlasten sollen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

1. Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengelegt. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden, ohne die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung zwischen den Leistungen. 

2. Verlängerung der Anspruchsdauer
Die maximale Anspruchsdauer für Verhinderungspflege wird von bisher sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr erhöht. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. 

3. Wegfall der Vorpflegezeit
Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt. Somit kann Verhinderungspflege sofort ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.