Seit vielen Jahren begleiten wir Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie ihre Angehörigen – mit umfassender Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachlichem Know-how.
Gemeinsam mit qualifiziertem Personal bieten wir Ihnen individuelle Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, stundenweise Verhinderungspflege (§ 39) und aktivierende Betreuungsleistungen (§ 45b).
Und all diese Betreuung bieten wir vor Ort!
Unser Ziel: Lösungen, die wirklich zu Ihrem Alltag passen – ganz gleich, ob für Kinder, Erwachsene oder Senioren.
Ob bei Fragen zur Pflege, Unsicherheiten im Alltag oder dem Wunsch nach Entlastung – wir sind für Sie da. Mit Fachwissen, Erfahrung und Herz begleiten wir Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch herausfordernde Zeiten. Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Sie kompetent und persönlich bei allen Fragen rund um den Pflegealltag.
Persönliche Pflegeberatung & Entlastungsangebote – kompetent, kostenfrei und nah an Ihrer Familie.
Über 25 Jahre Erfahrung als Kinderkrankenschwester und zertifizierte Pflegeberaterin. Bei uns sind sie in guten Händen!
Unsere Dienstleistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Stundenweise Verhinderungspflege und aktivierende Betreuung – genau dann, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Hausbesuche in ganz Franken & Niederbayern – individuell auf Ihre Pflegefamilie zugeschnitten.
Vom Antrag bis zur Begutachtung - gemeinsam
Aktivierende Alltagshilfe – Für jung und alt.
Stundenweise Entlastung: Wir springen ein.
Pflichtbesuch zu Hause – direkt mit der Pflegekasse abrechenbar.
Eulenblick bietet unabhängige Pflegeberatung für Familien mit Pflegegeldbezug – verständlich, empathisch und bei Ihnen zu Hause. Denn: Pflege ist oft herausfordernd – emotional, organisatorisch und körperlich. Unser Angebot richtet sich an alle, die in dieser Situation Unterstützung brauchen:
Ab dem 1. Juli 2025 treten bedeutende Änderungen in der Verhinderungspflege in Kraft, die insbesondere pflegende Angehörige entlasten sollen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
1. Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengelegt. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden, ohne die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung zwischen den Leistungen.
2. Verlängerung der Anspruchsdauer
Die maximale Anspruchsdauer für Verhinderungspflege wird von bisher sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr erhöht. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
3. Wegfall der Vorpflegezeit
Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt. Somit kann Verhinderungspflege sofort ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
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