Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause betreut werden. Diese Beratung ist verpflichtend, sichert die Qualität der Pflege und schützt vor Kürzungen durch die Pflegekasse. Gleichzeitig entlastet sie pflegende Angehörige.

Wir bei Eulenblick Pflegeberatung führen die Beratungen neutral, unabhängig und immer auf Augenhöhe durch – ob vor Ort oder digital. Unser Ziel: konkrete Hilfe statt Papierkram.

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Was passiert beim Beratungseinsatz?

Unsere Fachkräfte mit Zusatzqualifikation nehmen sich 20–45 Minuten Zeit – je nach Wunsch bei Ihnen zu Hause oder per Video. Wir prüfen gemeinsam die Pflegesituation, geben Tipps zu Hilfsmitteln, Anträgen und Entlastungsangeboten und kümmern uns auch um die Dokumentation für die Pflegekasse.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei, da sie direkt über die Pflegekasse abgerechnet wird. Wichtig: Wir arbeiten unabhängig, ohne wirtschaftliche Eigeninteressen oder Kooperationen mit Pflegediensten.

Warum die Pflegeberatung mehr ist als Pflicht

Viele sehen den Termin als Pflicht – wir machen daraus einen Mehrwert. Unsere Beratung eröffnet neue Wege, stärkt Angehörige und sorgt für mehr Sicherheit im Pflegealltag.

Damit das gelingt, sichern wir die Qualität durch regelmäßige Fortbildungen, strukturierte Abläufe und strikten Datenschutz (DSGVO).

Unser Konzept auf einem Blick

  • Zielsetzung: Neutrale & unabhängige Beratung – keine Eigeninteressen
  • Leistungsumfang: Beratungsbesuche nach § 37.3 & § 7a SGB XI, Unterstützung bei Anträgen & Hilfsmitteln
  • Abgrenzung: Keine Verhinderungspflege, keine Betreuungsleistungen, keine Provisionen
  • Neutralität: Unabhängig von Pflegediensten & Anbietern – ausschließlich im Interesse der Pflegebedürftigen
  • Rahmenbedingungen: Eigene Betriebsstätte, klare Erreichbarkeit, einheitliches Auftreten
  • Qualitätssicherung: Regelmäßige Fortbildungen, strukturierte Dokumentation, Feedback & jährliche Überprüfung
  • Datenschutz: Strenger Umgang mit allen Daten nach DSGVO

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Bayern – persönlich, unabhängig und kompetent

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Gleichzeitig bietet der Beratungseinsatz die Möglichkeit, Fragen rund um die häusliche Pflege frühzeitig zu klären und wertvolle Unterstützung für Angehörige zu erhalten. Als unabhängige Pflegeberatung in Bayern begleitet Eulenblick Pflegebedürftige und Familien mit fachlicher Kompetenz, persönlicher Betreuung und langjähriger Erfahrung.

Unsere Pflegeberater unterstützen Sie bei Fragen zu Pflegegraden, Pflegegeld, Hilfsmitteln, Entlastungsleistungen sowie möglichen Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse. Dabei steht nicht die Kontrolle der Pflegesituation im Vordergrund, sondern die individuelle Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Viele Familien nutzen den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, um Unsicherheiten zu klären und praktische Lösungen für den Pflegealltag zu erhalten.

Eulenblick bietet die Pflegeberatung in Nürnberg, Fürth, Franken und weiteren Regionen Bayerns direkt bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch digital an. Als unabhängige Pflegeberater arbeiten wir ausschließlich im Interesse der Pflegebedürftigen und verzichten bewusst auf Kooperationen mit Pflegediensten oder anderen Anbietern. Dadurch erhalten Sie eine neutrale Beratung, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientiert.

Neben den verpflichtenden Beratungsbesuchen informieren wir Sie auch über aktuelle Pflegeleistungen, mögliche Unterstützungsangebote und wichtige Änderungen im Pflegesystem. Unser Ziel ist es, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Orientierung, Sicherheit und praktische Hilfe im Alltag zu bieten. Die Kosten für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.