Ihre Pflegeleistungen 2025 im Überblick

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld
347€
599€
800€
990€
Sachleistung (Pflegedienst)
796€
1.497€
1.859€
2.299€
Entlastungsbetrag
131€
131€
131€
131€
131€
Entlastungsbudget (jährlich, ab Juli 2025)
3.539€
3.539€
3.539€
3.539€
Tages-/Nachtpflege
721€
1.357€
1.685€
2.085€
Vollstationäre Pflege (Pflegekosten-Anteil)
131€
805€
1.319€
1.855€
2.096€
Pflegehilfsmittel
42€/Monat
42€/Monat
42€/Monat
42€/Monat
42€/Monat

Zuschüsse, Landesleistungen und Beratung

Neben den monatlichen und jährlichen Budgets gibt es weitere Hilfen, die Ihre Pflegesituation verbessern können. Dazu zählt die Förderung von Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen. Umbauten wie eine barrierefreie Badsanierung, ein Treppenlift oder die Verbreiterung von Türen werden mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person bezuschusst, insgesamt jedoch höchstens mit 16.000 Euro pro Haushalt. Wenn Sie in Bayern leben, können Sie zudem ab Pflegegrad 2 das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich beantragen. Dieses zusätzliche Budget bietet Ihnen einen spürbaren finanziellen Spielraum.

Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, wie sich diese verschiedenen Leistungen sinnvoll kombinieren lassen. Wir helfen Ihnen, alle Zuschüsse voll auszuschöpfen und zeigen Ihnen Wege, wie Sie die Unterstützung so einsetzen, dass sie Ihren Alltag wirklich erleichtert. So gewinnen Sie Sicherheit und Klarheit – und haben mehr Zeit für das, was Ihnen wichtig ist.

Grundlegende Pflegeleistungen 2025

Die Pflegekasse unterstützt Sie mit verschiedenen Leistungen, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten. In der Übersichtstabelle sehen Sie, welche monatlichen Beträge für Pflegegeld, ambulante Sachleistungen durch den Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege sowie für die vollstationäre Pflege vorgesehen sind. Zusätzlich stehen allen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich und eine Pauschale von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Ab Juli 2025 gibt es außerdem ein neues Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr, das ab Pflegegrad 2 genutzt werden kann. Auf diese Weise haben Sie eine klare Grundlage, welche finanziellen Mittel Ihnen zustehen und wie die Pflegekasse Sie im Alltag unterstützt.

Entlastungsbudget, Hilfsmittel und Alltagshilfen

Das neue Entlastungsbudget bündelt die bisher getrennten Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege und umfasst ab Juli 2025 einen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Für nahe Angehörige ist die Auszahlung begrenzt auf das Eineinhalbfache des Pflegegeldes pro Jahr, während externe Pflegepersonen oder Einrichtungen den vollen Betrag nutzen können. Zusätzlich können auch Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall übernommen werden. Neben dem Entlastungsbudget besteht weiterhin die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich zu beziehen. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich dient ergänzend dazu, den Alltag zu erleichtern. Er ist zweckgebunden für Unterstützungsleistungen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung und trägt dazu bei, pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

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Ihre zentralen Vorteile 2025

  • Entlastungsbudget 2025: 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2.
  • Monatliche Pauschalen: 131 € Entlastungsbetrag + 42 € Pflegehilfsmittel.
  • Zuschüsse & Extras: Bis 4.000 € für Umbauten, 1.000 € Landespflegegeld in Bayern.