Weitere Leistungen
Hier finden Sie weitere Leistungen, die Sie mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Hier finden Sie weitere Leistungen, die Sie mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Pflegebedürftigkeit trifft viele Menschen unerwartet – sei es nach einer Erkrankung, einem Unfall, im Alter oder sogar bei Säuglingen und Kleinkindern, die ab Geburt pflegebedürftig sein können. Damit Betroffene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, muss ein Pflegegrad festgestellt werden. Besonders bei Kindern, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Entwicklungsstörungen frühzeitig Pflege benötigen, ist die Beantragung von Pflegeleistungen ein sensibler und oft herausfordernder Prozess. Für viele Angehörige stellt der erste Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung eine emotionale und organisatorische Hürde dar. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen zur Seite, um diesen Schritt zu erleichtern. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und einem tiefen Verständnis für die besonderen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Kindern und Erwachsenen begleiten wir Sie kompetent durch den gesamten Antragstellungsprozess. Wir sorgen dafür, dass Sie die richtigen Leistungen erhalten, die Sie und Ihre Familie benötigen.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Eulenblick Pflegeberatung unterstützt Sie professionell beim gesamten Antragsprozess – vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Anerkennung durch die Pflegekasse. Ob Erstantrag oder Höherstufung: Wir stehen Ihnen beratend und begleitend zur Seite.
Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden – schriftlich, telefonisch oder per E-Mail. Sobald der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit einer Begutachtung. Dabei wird anhand eines gesetzlich definierten Punktesystems ermittelt, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Wir helfen Ihnen im Vorfeld, sich auf diesen Termin optimal vorzubereiten. Dazu gehören: eine ehrliche Einschätzung der Situation, das Sammeln relevanter Unterlagen (z. B. Arztberichte, Medikationspläne), und die Klärung, worauf es beim Begutachtungsgespräch wirklich ankommt. Auch nach dem MD-Termin bleiben wir an Ihrer Seite: Wir helfen bei Widerspruch, wenn ein Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde.
Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht nur die Voraussetzung für Pflegegeld oder Sachleistungen – er ermöglicht auch Zugang zu Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und mehr. Besonders wichtig: Eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verschlechtert. Wir sorgen dafür, dass Sie den Überblick behalten, die Fristen einhalten – und die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Dabei arbeiten wir eng mit Angehörigen zusammen und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, Sorgen und Unsicherheiten.
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