Häufig gestellte Fragen

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden – telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Wichtig ist, dass das Datum des Antragseingangs zählt, da Leistungen rückwirkend ab diesem Tag gewährt werden. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung, um den Pflegegrad festzustellen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pflegeberatung nach § 7a und § 37.3 SGB XI?

    Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein umfassendes, freiwilliges Angebot für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige, um individuelle Unterstützung und Informationen zu erhalten. Die Beratung nach § 37.3 SGB XI hingegen ist verpflichtend für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 und dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.

  • Kann ich die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen?

    Ja, Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Wann sollte ich eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen?

    Wenn sich der Gesundheitszustand oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen verschlechtert, kann eine Höherstufung beantragt werden. Der Antrag erfolgt ebenfalls formlos bei der Pflegekasse. Es folgt eine erneute Begutachtung durch den MD oder Medicproof, um den aktuellen Pflegebedarf zu ermitteln.

  • Was ist Verhinderungspflege und wer hat Anspruch darauf?

    Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, z. B. durch Urlaub oder Krankheit. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr für maximal sechs Wochen Ersatzpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 806 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen.

  • Wie nutze ich den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich?

    Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 Euro (1.572 Euro jährlich) für Entlastungsleistungen. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, wie z. B. Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

  • Sind Schulungen für pflegende Angehörige kostenfrei?

    Ja, pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Schulungen gemäß § 45 SGB XI. Diese Schulungen vermitteln praktisches Wissen und Fertigkeiten für die häusliche Pflege und können individuell auf die Pflegesituation abgestimmt sein.

  • Was ist ein Pflegetagebuch und warum ist es wichtig?

    Ein Pflegetagebuch dokumentiert den täglichen Pflegeaufwand und die Unterstützungsleistungen für den Pflegebedürftigen. Es dient als wichtige Grundlage für die Begutachtung durch den MD oder Medicproof und kann helfen, den tatsächlichen Pflegebedarf transparent darzustellen, insbesondere bei Anträgen auf Höherstufung oder Widerspruchsverfahren.

  • Wie läuft eine Pflegebegutachtung ab?

    Nach dem Antrag auf Pflegeleistungen erfolgt eine Begutachtung durch den MD oder Medicproof. Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen zu Hause und bewertet anhand eines gesetzlich festgelegten Kriterienkatalogs die Selbstständigkeit und den Pflegebedarf. Die Ergebnisse fließen in die Entscheidung über die Zuerkennung eines Pflegegrads ein.

  • Kann ich den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen verwenden?

    Ja, der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden, sofern diese von anerkannten Anbietern erbracht werden. Dazu zählen z. B. Reinigungsdienste oder Unterstützung beim Einkaufen.

  • Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht vollständig nutze?

    Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie. Es ist daher ratsam, die Leistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen oder die Beträge gezielt zu planen.