Weitere Leistungen
Hier finden Sie weitere Leistungen, die Sie mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
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Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause betreut werden. Diese Beratung ist verpflichtend, sichert die Qualität der Pflege und schützt vor Kürzungen durch die Pflegekasse. Gleichzeitig entlastet sie pflegende Angehörige. Wir bei Eulenblick Pflegeberatung führen die Beratungen neutral, unabhängig und immer auf Augenhöhe durch – ob vor Ort oder digital. Unser Ziel: konkrete Hilfe statt Papierkram.
Unsere Fachkräfte mit Zusatzqualifikation nehmen sich 20–45 Minuten Zeit – je nach Wunsch bei Ihnen zu Hause oder per Video. Wir prüfen gemeinsam die Pflegesituation, geben Tipps zu Hilfsmitteln, Anträgen und Entlastungsangeboten und kümmern uns auch um die Dokumentation für die Pflegekasse. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, da sie direkt über die Pflegekasse abgerechnet wird. Wichtig: Wir arbeiten unabhängig, ohne wirtschaftliche Eigeninteressen oder Kooperationen mit Pflegediensten.
Viele sehen den Termin als Pflicht – wir machen daraus einen Mehrwert. Unsere Beratung eröffnet neue Wege, stärkt Angehörige und sorgt für mehr Sicherheit im Pflegealltag. Damit das gelingt, sichern wir die Qualität durch regelmäßige Fortbildungen, strukturierte Abläufe und strikten Datenschutz (DSGVO).
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