Weitere Leistungen
Hier finden Sie weitere Leistungen, die Sie mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Hier finden Sie weitere Leistungen, die Sie mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Entlastung im Alltag – Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige Der Alltag mit einem pflegebedürftigen Angehörigen stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Neben der körperlichen Pflege ist es oft die emotionale und organisatorische Belastung, die an den Kräften zehrt. Hier setzt der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI an: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf monatlich bis zu 131 Euro, um qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Diese Leistungen sollen nicht nur die pflegenden Angehörigen entlasten, sondern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen fördern. Ob Begleitung zum Arzt, Unterstützung im Haushalt oder gemeinsame Spaziergänge – die Möglichkeiten sind vielfältig und individuell anpassbar.
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene anerkannte Leistungen genutzt werden, darunter:Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dazu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung durch geschulte Helfer, Tages- und Nachtpflege: Teilweise Finanzierung von teilstationären Pflegeeinrichtungen zur Entlastung der häuslichen Pflege.Kurzzeitpflege: Überbrückungspflege in einer stationären Einrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
Wichtig ist, dass die Anbieter dieser Leistungen nach Landesrecht anerkannt sind. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über Kostenerstattung: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten die Kosten erstattet. Alternativ kann eine Abtretungserklärung genutzt werden, sodass der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnet
Die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen kann den Alltag erheblich erleichtern. Sie bietet nicht nur den Pflegebedürftigen mehr soziale Teilhabe und Selbstbestimmung, sondern ermöglicht auch den Angehörigen dringend benötigte Auszeiten. Viele wissen jedoch nicht, dass ihnen diese Unterstützung zusteht oder wie sie sie beantragen können.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die passenden Angebote zu finden und den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.
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