Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Wie hoch ist der Leistungsanspruch für die Verhinderungspflege ab Juli 2025?
Ab Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden, ohne die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Rückwirkende Beantragung: Fristen und Voraussetzungen

Frist: Gemäß § 45 Abs. 1 SGB I können Ansprüche auf Sozialleistungen, einschließlich der Verhinderungspflege, bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Für die rückwirkende Beantragung müssen folgende Bedingungen im jeweiligen Zeitraum erfüllt gewesen sein:

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Für den Antrag auf Verhinderungspflege werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Ein formloser Antrag oder ein spezielles Formular der jeweiligen Pflegekasse, Nachweise über die tatsächlich erbrachte Ersatzpflege – etwa in Form von Rechnungen, Quittungen oder Stundenzetteln – sowie die genaue Angabe des Zeitraums, in dem die Verhinderungspflege stattgefunden hat.

Wichtig: Im Falle eines verstorbenen Pflegebedürftigen kann der Antrag auf rückwirkende Verhinderungspflege für die letzten vier Jahre nur innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesdatum gestellt werden.

So funktioniert die Verhinderungspflege durch Eulenblick

Eulenblick bietet Ihnen flexible und individuelle Lösungen für die Verhinderungspflege, sowohl stundenweise als auch tageweise, ganz nach den Bedürfnissen der Pflegeperson und des Pflegebedürftigen. Wir verstehen, wie wichtig es ist, dass pflegende Angehörige sich auch mal eine Auszeit nehmen können, um neue Kraft zu schöpfen. Daher bieten wir eine stundengenaue Verhinderungspflege, bei der Sie je nach Bedarf auch nur für ein paar Stunden Unterstützung erhalten. So können Sie Ihre Pflegeverpflichtungen mit Ihren eigenen Bedürfnissen in Einklang bringen.

Eulenblick übernimmt die Verhinderungspflege mit qualifizierten Pflegekräften, die auf Ihre speziellen Anforderungen eingehen. Unsere professionellen Pflegedienstleistungen bieten nicht nur die notwendige körperliche Pflege, sondern auch soziale Betreuung, geistige Förderung und Hilfe im Alltag – alles, was nötig ist, um eine umfassende Ersatzpflege sicherzustellen.

Die Ersatzpflege kann selbstverständlich nicht nur durch professionelle Pflegedienste wie Eulenblick erfolgen, sondern auch durch Freunde, Nachbarn oder entfernte Verwandte. Bei nahen Angehörigen gelten jedoch besondere Regelungen hinsichtlich der Erstattungshöhe der Pflegekassen.

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Wir unterstützen Sie hierbei und helfen Ihnen, den Antrag korrekt und rechtzeitig zu stellen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. In vielen Fällen kann die Verhinderungspflege auch rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden, sofern entsprechende Nachweise vorliegen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie sich von uns durch den gesamten Prozess begleiten.

Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung

Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bietet nicht nur der Pflegeperson eine dringend benötigte Auszeit, sondern trägt auch zur Qualität der Pflege bei. Durch die temporäre Entlastung können pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen, was letztlich dem Pflegebedürftigen zugutekommt.

Zudem ermöglicht die Verhinderungspflege eine flexible Gestaltung des Pflegealltags und kann helfen, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Finanzielle Unterstützung: Bis zu 2.418 Euro jährlich für Ersatzpflegeleistungen.
  • Flexible Nutzung: Stunden- oder tageweise Inanspruchnahme je nach Bedarf.
  • Einfache Beantragung: Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Organisation der Ersatzpflege.